Was Sie wissen müssen

Was Sie wissen müssen

Wer darf kaufen?

Es existieren keine Einschränkungen hinsichtlich des Erwerbs von Immobilien durch EU-Ausländer. Die spanische Verfassung garantiert den Schutz des Eigentums. EU-Bürger genießen in Spanien die gleichen Rechte wie Spanier.

Bei einem Immobilienkauf in Spanien gilt es zusätzliche Kosten für Steuern einzukalkulieren. Nachfolgend deshalb ein paar Informationen zu Abgaben, mit denen Sie zusätzlich zum Kaufpreis rechnen müssen.

Zusätzliche Kosten

Die Mehrwertsteuer (IVA) wird erhoben, wenn der Verkäufer der Immobilie eine juristische Person ist. Das bedeutet, dass die IVA anfällt, wenn es sich um einen Ersterwerb (Neubau) handelt. Wichtig hierbei ist, dass es unterschiedliche Steuersätze für Wohnungen (zehn Prozent), Häuser (zehn Prozent), gewerbliche Immobilien (21 Prozent) und Garagen (21 Prozent) gibt.

Handelt es sich beim Verkäufer und dem Käufer um natürliche Personen, fällt die Grunderwerbsteuer (impuesto sobre transmisiones patriomoniales, ITP) an, die sich – je nachdem, in welcher Autonomen Region Spaniens sich das Grundstück befindet – zwischen sieben und zehn Prozent bewegt und sich nach dem in der Escritura (Kaufvertrag) festgelegten Wert der Immobilie berechnet.

Die escritura pública ist eine notarielle Urkunde. Geht es um einen Hauskauf, heisst sie escritura pública de compraventa. Zusammen mit dem Notar (Gestor) unterschreiben der Verkäufer (d.h. der/die derzeitig im Grundbuchamt eingetragenen Eigentümer) und der Käufer die Kaufurkunde, die für den Grundbucheintrag erforderlich ist.

Außer der IVA oder ITP ist auch die Beurkundungssteuer (Actos Jurídicos Documentados, AJD) zu bezahlen, deren Höhe sich zwischen 0,5 und 1,5 Prozent bewegt – je nachdem, in welcher Autonomen Region sich das Grundstück befindet. Die Steuer ist an die jeweilige Autonome Region abzuführen und beträgt für Objekte in Riumar derzeit rund 1500 €.

Was Sie benötigen

Erforderlich ist in jedem Fall ein Konto bei einer spanischen Bank. Ausländer, die in Spanien wirtschaftliche, berufliche oder soziale Interessen pflegen, erhalten auf Antrag eine Ausländeridentitätsnummer, die so genannte NIE (Número de Identidad de Extranjero). Die NIE ist fortlaufend, persönlich und nicht übertragbar und wird im spanischen Ausländerzentralregister von der Generaldirektion der Polizei und der Guardia Civil erteilt.

Die NIE dient Ausländern zugleich als Steuernummer, auch NIF (Número de Identificación Fiscal) genannt. Sie muss bei allen Anträgen, Erklärungen und Formalitäten gegenüber spanischen Behörden immer angegeben werden. Umfangreiche Informationen zum Erhalt der NIE finden Sie auf den Internetseiten des Generalkonsulats von Spanien in Hamburg.

Darauf sollten Sie keinesfalls verzichten

Es ist in jedem Fall ratsam, sich bei einem beabsichtigten Kauf / Verkauf rechtlich beraten zu lassen. ebrodelta-immobilien.de kann Ihnen auf Wunsch den Kontakt zu einem seriösen Notar ebnen und bei der Einrichtung eines Kontos bei einer spanischen Bank und der Beantragung der NIE behilflich sein.